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Stand 01.02.2021


1.Name und Sitz

Airsoft IG Saar/ Pfalz e.V

Siemensstraße 24

66123 Saarbrücken

 

2. Zweck

Die Airsoft IG Saar Pfalz,

hat sich das Ziel gesetzt, alle Vereine/Teams im Saar-Pfalz-Kreis in einem Interessenverband zusammen zu führen. Hier können Interessen gebündelt und gesammelt werden, und gegenüber Dritten vertreten und kommuniziert werden. Ein einheitliches Konzept vereinfacht es Gemeinden/Kommunen davon zu überzeugen, den Airsoft-Sport ohne Bedenken zu fördern. Durch den stetigen Austausch zwischen den Teams und Vereinen können Fehler vermieden und gemeinsam Strategien erarbeitet werden, um ein positives Ergebnis zu erzielen. Der Mehrwert unter den Teams und Vereinen ist unter anderem der stetige Austausch. So können Teams/Vereine welche z.B. noch ohne Spielfeld sind, die Möglichkeit bekommen auch eigene Spieltage abzuhalten und zu organisieren. Durch den stetigen Austausch ist die IG in der Lage die aktuellen Bedürfnisse der Teams zu verstehen und ggf. Hilfestellung zu geben und mögliche Ansprechpartner zu nennen.

 

Weiteres Ziel ist es, Airsoft durch ein breites Netzwerk in Deutschland aus der negativen Ecke hin zum akzeptierten Sport zu entwickeln. Wunschgedanke ist eine Verbandstruktur um gegenüber den Landessportverbänden sich entsprechend positionieren zu können. Auch politisch ist es angestrebt, sich entsprechend zu entwickeln um eine klare Linie zwischen Sportschützen, Jägern, etc. und Airsoft ziehen zu können. So wäre es ein wichtiges Anliegen, das Airsoft aus dem allg. Waffengesetz entkoppelt wird. Dies geht nur durch entsprechende Unterstützung und Zusammenschlüssen verschiedener Teams/ Vereine etc.  Ein Bundesweites Netzwerk ist bereits im Aufbau und soll entsprechend verstärkt und weiter ausgebaut werden.

 

Durch die Schaffung eines Spielfeldes, wird Sorge dafür getragen, das Airsoft entsprechend legal durchgeführt werden kann. Teams der IG können zu eigenen Teamtrainings/treffen das Gelände nach Absprache nutzen. Auch die gemeinsame Planung und Durchführung von Spieltagen werden entsprechend angeboten. Auch eigene Spieltage sind möglich, nach Deckung der Kosten kann sich somit das jeweilige Team über eine Aufbesserung der eigenen Teamkasse freuen.

 

Die Airsoft IG Saar Pfalz e.V sieht sich als NETZWERKER und verfolgt keine kommerziellen Ziele.


Von AIRSOFTER für AIRSOFTER


3. Mittelverwendung

 

Die Interessengemeinschaft ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Interessengemeinschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Daneben sollen Mitgliedern Aufwendungen ersetzt werden, die dem Gesammtkoordinator oder einer vom Organisationsteam der IG benannten Person durch Erfüllung von Aufgaben für die IG entstanden sind (z. B.: Telefonkosten, Portokosten, Fahrtkosten). Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Interessengemeinschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Pflegearbeiten zur Erhaltung und/oder dem Ausbau eines Grundstücks entsprechen ebenso der Mittelverwendung, sowie die Unterstützung eines der Teams/ Vereine bei der Verfolgung der Interessen der Airsoft IG Saar/ Pfalz.

 

4. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

 

 

 

5. Mitgliedschaft

In der Interessengemeinschaft Air Soft Saar Pfalz treffen sich gleichgesinnte jedes Alters (ab 18 Jahren), mit denen man die Vorliebe zum Airsoft teilen kann. Die Interessengemeinschaft ist ein Zusammenschluss aus den verschiedenen Vereinen / Teams aus Saarland und Rheinlandpfalz. In der Interessengemeinschaft kann jeder seine Vorlieben gemäß den allgemein gültigen Verhaltensregeln im Airsoft ausleben. Die allgemein gültigen Verhaltensregeln werden separat aufgeführt. (!!!!) Innerhalb der stets wachsenden Interessengemeinschaft IG Saar Pfalz können sich Airsoft Enthusiasten Temas und Vereine miteinander vernetzen und gegenseitig voneinander profitieren.

Um Teil der Interessengemeinschaft zu werden ist, lediglich die Kontaktaufnahme zur Interessengemeinschaft nötig. Nach eingehenden Informationen und Rückversicherung seitens des Teams / Vereinsmanagers erfolgt die Aufnahme durch das hinzufügen auf die Informationsplattformen (Whats App, ASVZ).

 

6. Beendigung der Mitgliedschaft, Maßnahmen bei Fehlverhalten von Mitgliedern

Die Airsoft IG Saar Pfalz behält sich das Recht vor, Teams/ Vereine sowie auch einzelne Personen aus der Interessengemeinschaft aus zu schließen. Nach verstoß der extra Aufgeführten Verhaltensregeln kann nach eingehender Rückversicherung der Ausschluss aus der Interessengemeinschaft erfolgen. In einen der vorgenannten Fälle werden die Teamleadervertreter in den Entscheidungsprozess mit eingebunden.

 

7. Organe

Organ der Interessengemeinschaft ist das Koordinationsteam.

 

8. Koordinationsteam

Das Koordinationsteam der Airsoft IG Saar/ Pfalz setzen sich wie folgt zusammen:

Christoph Schaum - Ideengeber und Mitgründer

Heiko Haen - Ideengeber / Netzwerker /

David Müller - Ideengeber / Spieltagkoordination / Social Media

              

Das Koordinationsteam bildet sich aus den Ideengebern und Gründern und ist auf unbefristete Zeit gesetzt. Scheiden Koordinatoren aus der Interessengemeinschaft aus, so bilden die verbleibenden Koordinationsmitglieder bis zur Berufung des Nachfolgers das Koordinationsteam im Sinne dieser Satzung. Koordinationsteamsitzungen finden nach Bedarf statt. Sie werden von einem Koordinator einberufen. Das Koordinationsteam ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Stimmberechtigte anwesend sind. Der Kassenwart verwaltet das Vermögen der Interessengemeinschaft entsprechend den Weisungen der Mitgliederversammlung und des Koordinationsteams. Der Gesammtkoordinator kann Verpflichtungen gegenüber der Interessengemeinschaft nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Interessengemeinschaftsvermögen beschränkt ist. Demgemäß soll in allen namens der Interessengemeinschaft abzuschließenden Verträgen oder sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Interessengemeinschaftsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Interessengemeinschaftsvermögen haften. Über die Beschlüsse des Koordinationsteams ist Protokoll zu führen.

9. Abstimmungen

Alle Entscheidungen, die nicht das Koordinationsteam allein treffen kann, insbesondere Neuwahlen, erfolgen entweder auf einer Mitgliederversammlung, die vom Koordinationsteam einberufen wird, oder per Beschluss durch Abstimmung. Dazu werden alle Vereine/ Teams der IG per E-Mail angeschrieben, die zur Entscheidung stehenden Anträge werden erläutert. Zur Beantwortung soll eine Frist von zwei Wochen eingeräumt werden. Die Abstimmung der einzelnen Anträge hat mit ja, nein oder Enthaltung zu erfolgen und findet statt durch E-Mail an das Koordinationsteam oder eine/n vom Koordinationsteam beauftragte/n Vertreter/in. Alle fristgerecht eingegangenen Rückantworten werden berücksichtigt. Das Ergebnis der Abstimmung wird allen Mitgliedern per E-Mail bekannt gegeben. Wenn nichts anderes bestimmt ist, treten die Beschlüsse mit der Feststellung des Wahlergebnisses in Kraft.
Zur Entscheidung stehen die Anträge, die das Koordinationsteam zur Abstimmung stellt. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, schriftlich oder per E-Mail an das Koordinationsteam einen eigenen Antrag zur Abstimmung einzubringen. Wird ein Antrag nicht zur Abstimmung angenommen (z.B. bei Verstoß gegen Satzungsbestimmungen, geltendes Recht oder durch Unmöglichkeit), wird dies mit Begründung dem Antrag stellenden Mitglied bekannt gegeben. Eine Abstimmung soll alle zwei Jahre, bei Vorliegen von Anträgen aber mindestens jährlich, stattfinden.
Ein Antrag gilt als beschlossen bei der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem/der Vorsitzenden, bei Verhinderung der/dem Vertreter/in.

Eine Abstimmung erfolgt vor allem über

  • die Wahl des Koordinationsteams,      die Entlastung der Koordinatoren
  • die Festsetzung des Jahresbeitrages      der Mitglieder
  • die Beschlussfassung über die      Satzungsänderung
  • die Wahl oder Bestellung von      Kassenprüfern
  • die Entscheidung über den      Einspruch gegen den Ausschluss eines Mitgliedes durch das Koordinationsteam
  • die Auflösung der      Interessengemeinschaft und die Verwendung des Vermögens der      Interessengemeinschaft.

 

10. Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedbeiträge beinhalten alle beschriebenen Vorteile der Airsoft Interessen Gemeinschaft Saar/ Pfalz. Im ersten Gründungsjahr verzichtet die Airsoft IG Saar Pfalz auf einen Mitgliedbeitrag. Ein entsprechender Antrag wird bei der ersten Mitgliederversammlung zur Abstimmung stehen.

 

 

11. Haftung

Die Interessengemeinschaft haftet nur mit dem Gemeinschaftsvermögen. Die Haftung für Schäden, die durch einzelne Mitglieder entstehen, ist ausgeschlossen. Die persönliche Haftung des Gesammtverantwortlichen ist ausgeschlossen, es sei denn er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Alle Ämter sind ehrenamtlich.

 

12. Auflösung

Der Antrag auf Auflösung der Interessengemeinschaft muss dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Der Beschluss über die Auflösung der Interessengemeinschaft bedarf der ¾ Mehrheit aller Mitglieder, die an der Abstimmung teilnehmen. Die Auseinandersetzung nach Auflösung der Interessengemeinschaft soll unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidation einer rechtsfähigen Interessengemeinschaft erfolgen. Bei Auflösung oder Aufhebung der Interessengemeinschaft oder Wegfall des bisherigen Zwecks wird das Interessengemeinschaftsvermögen an die HCM-Forschung ausgekehrt.

13. Schlussbestimmungen

 

14. Verhaltensregeln

Grundsätzliche Verhaltensregeln für die Mitglieder der Airsoft IG Saar/Pfalz

Wir respektieren uns gegenseitig und gehen fair miteinander um – keine Beleidigungen oder Hetzereien (dies gilt auch für Whats‘ App Gruppen und Foren). Wir wollen das Image des Airsoftsports verbessern und müssen dementsprechend vorbildlich handeln. 

Wenn es Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Personen oder Teams geben sollte, werden diese sachlich gelöst. Mitglieder oder andere Teams (befreundet oder nicht) werden in der Öffentlichkeit nicht beleidigt – miteinander und niemals gegeneinander.

Den Anweisungen der Leitung und der Orga sind Folge zu leisten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung. 

Das Konsumieren von Alkohol und Drogen ist auf dem Spielgelände strengstens untersagt und kann bei Missachtung zu Platzverweis und ggf. Sperre führen.

Abfälle sind in den dafür vorgesehen Behältern zu entsorgen.

Das Betreten des Spielgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Im Falle eines Unfalles oder Verletzungen können keine Haftungsansprüche an den Grundstücksinhaber sowie an das Organisierende Team und an Dritte erhoben werden. Jeder Spieler hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfallversicherung) zu sorgen.

Um einen geordneten Ablauf sicherstellen zu können, werden Rettungskräfte ausschließlich von der Orga alarmiert.

Ohne Schutzbrille ist der Zugang zum Spielgelände strengstens untersagt und kann bei Missachtung zu einer Sperre führen. Das Absetzen der Schutzbrille im laufenden Spielbetrieb ist ebenfalls untersagt.

In der Safe-Zone sind Waffen zu sichern, Magazine zu entfernen und Laufsocken zu verwenden.

Auf dem gesamten Spielgelände sind Pyrotechnische Erzeugnisse (Blendgranaten, Rauchkörper, Böller, etc.) nicht erlaubt.

 

Spielregeln

Ein Spieler gilt als getroffen, wenn er auf seinem Körper mit einer Kugel getroffen wird.

Aus Sicherheitsgründen sollten Kopftreffer vermieden werden!

Der Spieler, der getroffen wird, hat dies mit einem lauten „HIT“ zu signalisieren und ein Hit-Rag zu tragen.

Auf ausgeschiedene Spieler darf nicht mehr geschossen werden!

Die Weitergabe von Informationen des laufenden Spieles, z.B. die Position anderer Spieler und Gegner von Spielern, die gerade ausgeschieden sind, ist nicht erlaubt und zu unterlassen.

 

 
 
 
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